Quantcast
Channel: Kommentare zu: Was nun, Dresden?
Viewing all articles
Browse latest Browse all 5

Von: otto

$
0
0

Ich habe mal von einem Urteil gelesen, in dem jemand aus dem Antifa-Spektrum in einem Verfahren wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot freigesprochen wurde. Die Person hatte bei einer Veranstaltung ein Tuch vorm Gesicht und eine Sonnenbrille auf, um sich vor fotografierenden Nazis zu schützen. Fotos von Gegendemonstranten bei Nazi-Aufmärschen werden von den Rechten oftmals -mit Name und Adresse, sofern vorhanden- auf einschlägigen Internetseiten veröffentlicht, nicht selten auch mit konkreten Drohungen.
Das Gericht hat also die „Vermummung“ als notwendig bzw. legitim anerkannt.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 5

Latest Images

Trending Articles